Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, der das Gebäude energetisch bewertet.

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises – Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Hausbewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Beim Bedarfsausweis spielt das individuelle Heizverhalten keine Rolle. Für diese Variante nimmt der Energieberater die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne unter die Lupe.

 “Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt”.

Bei den verschiedenen Möglichkeiten zur Erstellung eines Energieausweises stehen wir als kompetente Partner bereit.

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Energieausweis-Beschreibung

Die neuen Energieausweise ordnen Gebäude in Energieeffizienzklassen ein. (Quelle: dena)